Mittwoch, 31. Oktober 2007

rollladen & kündigungsfristen

gesagt - getan... kontrolliere die subunternehmer... - also rief ich gestern beim evtl. lieferanten der 'sonderlösung zwerchgiebel-verschattung DG' und hakte einmal nach, was nr. 8 denn für uns angefragt hat... natürlich wollen wir für vorsatzrollladenkästen und das gleich für jedes fenster-element im zwerchgiebel separat. vor allem für die kleinen dreieckigen fenster in der spitze des giebels... alle oben angebracht - sieht doch klasse aus!!!
oder etwa nicht?

man gut, dass der ansprechpartner vom subunternehmer durch meinen anruf so verunsichert war, dass er sich umgehend an den vielleicht zukünftigen bauleiter gewandt hat. letzterer rief mich dann heute an... und ich frage mich jetzt, was für den herren vom fach an der aussage "nur zwei rollläden von unten nach oben laufend" so schwer zu verstehen war. ich bin auf jeden fall gespannt, was der herr bauleiter nun verstanden hat und an den herren vom fach weitergibt. - da kann nichts anderes bei rauskommen, als etwas, dass wir wieder nicht wollen - natürlich - das versteht sich von selbst - mit horrendem preis.

themawechsel, denn heute vormittag bin ich in einem gespräch mit einem kollegen darüber gestolpert, dass es ganz eventuellerweise vielleicht wahrscheinlich sein könnte, dass unsere jetzige wohnung mit einer kündigungsfrist von 3 + x monaten versehen ist, da wir hier schon 7 jahre wohnen. also habe ich direkt eine anfrage an die wohnungsgesellschaft gestellt; die antwort kam prompt: 'bei den liegenschaften an ihrem wohnort gibt es bei den älteren verträgen eine staffelung der kündigungsfristen. ab 5 jahre kommen nochmal 3 monate dazu, ab 8 jahren 3 weitere und so weiter...' ich: antwort: 'den mietvertrag habe man gerade aber nicht vorliegen und man könne demnach auch nicht sagen, ob wir einen neuen oder eben einen älteren vertrag haben...'

jetzt wisst ihr, was ich als erstes gemacht habe, als ich heimkam... es wäre ja wohl derbe, jetzt die wohnung kündigen zu müssen, ohne dass das "nachfolgeobjekt" in einem werkvertrag festgehalten wurde... aber es sind nur drei monate kündigungsfrist! - d.h. kündigen brauchen wir erst, wenn wir den stelltermin haben...

1 Kommentar:

  1. Das mit den 3 Monaten hätte ich dir sonst auch sagen können - in die Falle bin ich nämlich schon selber getappt :?

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